In diesem Fall liegt Absurdistan in Afrika, genauer gesagt in Zentralafrika. Im Moment stehen zwei Norweger vor Gericht in der Demokratische Republik Kongo – sie sind des Mordes und der Spionage angeklagt. Dies sind natürlich ernste Vergehen, und es droht ihnen die Todesstrafe. In Norwegen wird das Gerichtsverfahren entsprechend aufmerksam verfolgt.
Die ganze Geschichte ist äußerst verworren, aber ob sie nun schuldig sind oder nicht, auf jeden Fall ist das gesamte Verfahren eine Farce. Irgendwie möchten sich alle kongolesischen Beteiligten eine goldene Nase verdienen. Von der Witwe des Getöteten bis zu seiner Gewerkschaft fordern inzwischen dutzende Leute Entschädigungen in Millionenhöhe. Als Krönung wurden heute die Forderungen der kongolesischen Regierung verkündet: Weil die Angeklagten Norweger und (angeblich) Mitglieder der königlichen Garde seien, fordert die Demokratische Republik Kongo 500 Milliarden Dollar Schadenersatz …
Update
Die kongolesischen Vertreter haben es wohl verpasst, die 500-Milliarden-Dollar-Forderung zeitgerecht bei Gericht einzureichen. Dafür wurde vom Staatsanwalt aber für beide Angeklagten 5x lebenslänglich gefordert (na ja, der eine soll noch 20 Jahre mehr bekommen, aber darauf kommt’s dann wohl auch nicht mehr an).
Update
Die beiden Norweger sind soeben in allen Punkten schuldig gesprochen worden; sie wurden 5x zum Tode verurteilt. Da die Todesstrafe im Kongo seit 2003 nicht mehr vollzogen wurde, bedeutet dies wahrscheinlich eine lebenslange Gefängnisstrafe (ganz sicher sind sie vor der Hinrichtung aber nicht). Lebenslang Knast ist aber auch nicht das Wahre: Die Gefängnisse im Kongo gelten als die schlimmsten in Afrika. Die Verurteilten müssen außerdem 1000 Dollar für die Prozesskosten, sowie 171.000 Dollar (ca. 1 Million Kronen) zivile Entschädigungen zahlen. Das Königreich Norwegen wurde verurteilt, 60 Millionen Dollar (358 Millionen Kronen) Entschädigung an die Demokratische Republik Kongo zu zahlen.
Natürlich wird nun erst einmal Einspruch eingelegt, damit sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall befassen kann.